Gratiszahnspange

Abnehmbaren Zahnspange für Kinder - Dr. Matheis

In unserer Ordination zählt Frau Dr. Wick zu jenen Vertragsärzten, die einen speziellen Kassenvertrag für die Krankenkassenzahnspange hat. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag bekommen daher die Zahnspange von der Krankenkasse finanziert.

 

In unserer Praxis führen wir täglich und mit großem Erfolg Zahnregulierungen durch. Unser kompetentes Team berät Sie gerne, ob die Krankenkassenzahnspange in Frage kommt.

 

Voraussetzung für die Krankenkassenzahnspange ist, dass bei dem Patienten eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung vorliegt. Diese Klassifizierung wird in unserer Praxis durchgeführt. Entspricht die Fehlstehlung der Kategorie 4 oder 5, ist auch keine Bewilligung mehr durch die Krankenkassen notwendig.

 

Die Zahnspange wird solange bezahlt, bis im Durchschnitt 70 Prozent der Fehlstellung korrigiert wurden. Es werden nur Metall-Brackets mit Bändern, Bogenfolgen und Gummizügen finanziert. Ausgenommen von der Finanzierung sind beispielsweise unsichtbare Zahnspangen, die wir Ihnen in unserer Praxis anbieten.

 

Genauere Informationen erhalten Sie bei einem ersten Beratungsgespräch bei uns. Vereinbaren Sie gleich hier Ihren Termin.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch in folgender Broschüre.